Strafrecht
Wenn sich ein Strafverfahren ankündigt, wird diese Tatsache für die Betroffenen meist zu einer sehr belastenden und teilweise sogar existenzbedrohenden Situation. Diese Situation gilt gleichermaßen für den Beschuldigten wie auch für dessen Angehörige - insbesondere wenn es zur Anordnung einer Untersuchungshaft kommt.
Im Strafverfahren machen Beschuldigte durch die Ausnahmesituation und mangels besseren Wissens sehr häufig Fehler, die sich später nur schwer korrigieren lassen. Lassen Sie sich, wenn Sie selbst betroffen sind, möglichst bereits in der ersten Vernehmung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Ordnungsbehörde anwaltlich vertreten. Denn einige der entscheidenden Weichenstellungen erfolgen bereits im Ermittlungsverfahren.
Grundsätzlich sollten Sie bei jedem drohenden Strafverfahren berücksichtigen:
Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich und machen Sie ohne Rücksprache mit uns keine Angaben zur Sache.
Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Heimermann ist Strafverteidiger seit 2002 und hat im Strafrecht promoviert. Er fungiert zudem auch als Pflichtverteidiger.
Wir unterstützen Sie insbesondere in folgenden Gebieten des Strafrechts:
- Körperverletzungs- und Tötungsdelikte
- Vermögensdelikte
- Jugendstrafsachen
- Betäubungsmittelstrafsachen
- Verkehrsstrafsachen
- Insolvenzstrafsachen
- Opferschutz (Nebenklage, etc.)